VERLEIHEN SIE IHRER HILFE FLÜGEL:
UNTERSTÜTZEN SIE DIE BREMER ENGEL
Die Hilfsangebote der BREMER ENGEL sind für die Familien kostenlos und finanzieren sich ausschließlich
aus Mitteln der gemeinnützigen Erika Müller Stiftung und eingenommenen Spenden. Aufgrund der schlanken Strukturen und der überwiegend ehrenamtlichen Tätigkeiten aller Beteiligten der Stiftung werden alle Spenden zu 100 Prozent und ohne Abzug für das Projekt eingesetzt.
Über eine Spende zur nachhaltigen Unterstützung der Arbeit der BREMER ENGEL würden wir uns und die betroffenen Kinder und Familien sehr freuen!
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Erstlastschriften das Verfahren von Seiten der Sparkasse bis zu 8 Tagen dauern kann. In der Vorweihnachtszeit kann die Bearbeitung sogar bis zu 11 Tage dauern.
Bei Angabe Ihrer Anschrift (im Feld "Verwendungszweck") erhalten Sie von
uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung.
Da die Erika Müller Stiftung mit der Initiative BREMER ENGEL eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung ist, gelten die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts. Dies bedeutet, dass Zuwendungen gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können. Diese Steuerminderung gilt sowohl bei der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer.
SPENDENQUITTUNG
Bis zu einem Spendenbetrag von 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden.
Für höhere Beträge erhalten Sie – sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist – nach Ihrer Zuwendung eine gesonderte Spendenquittung.
Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 200 Euro auf Wunsch eine gesonderte Spendenquittung zu. Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns eine Gesamtspendenbescheinigung im Februar des Folgejahres Ihrer Einzahlung.
Steuerliche Vorteile
Besonders bei höheren Summen oder auch bei Erbschaften bringt das Stiften hohe steuerliche Vorteile.
Durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, das rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, wurden die Rahmenbedingungen für Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen, auch an Stiftungen,
steuerlich privilegiert.
Schenkungs- und Erbschaftssteuer:
Zustiftungen sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit (innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall).
Einkommenssteuer:
Zustiftungen mindern das steuerpflichtige Einkommen des Stifters bzw. Zustifters. Die jährliche Höchstgrenze für den steuerlichen Sonderausgabenabzug liegt einheitlich bei 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bei 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Zustiftungen, die sich in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
Der steuerlich anerkennungsfähige Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Stiftung oder Zustiftung) liegt bei einer Million Euro. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen. Er kann über zehn Jahre verteilt werden.
Zukunft gestalten mit einem Testament
Wer selbst entscheiden will, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht, kommt um die Nachlassplanung nicht herum. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten tätig werden möchten, können Sie durch
eine Schenkung oder Zustiftung dafür sorgen, dass Ihr Geld genau dem gewünschten Zweck zugeführt
wird; im Falle einer Zustiftung sogar mit dem Versprechen, dass sich die gespendete Summe nicht
verbraucht, sondern auf Dauer nach den Wünschen des Gebers konserviert ist.
Wenn Sie der Überlegung Raum geben möchten, ob Sie die Erika Müller Stiftung im Rahmen Ihrer Nachlassregelung bedenken, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars
oder Steuerberaters behandelt.
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SVENJA HÖSEL |
UNSERE SPENDENKONTEN
Empfänger: Erika Müller Stiftung
Sparkasse Bremen:
IBAN: DE93 2905 0101 0008 0022 22
BIC: SBREDE22XXX
Gläubiger-ID: DE20ZZZ00001214243
Weser-Elbe Sparkasse Bremerhaven:
IBAN: DE02 2925 0000 1020 6637 90
BIC: BRLADE21BRS