Zustiftungen:


Ihren Aufgaben kann die Erika Müller Stiftung dauerhaft und nachhaltig nur mit einem umfangreichen
Stiftungskapital gerecht werden. Deswegen sind, neben den Spenden, auch Zustiftungen von großer Bedeutung.

Was ist eine Zustiftung?


Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für die geförderten Projekte ausgegeben werden muss,
wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort für die Ewigkeit erhalten. Nur die Erträge
aus dem Stiftungsvermögen dürfen für die Förderung der Projekte verwendet werden. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto höher die Erträge aus dem Grundvermögen, desto sicherer die Nachhaltigkeit der Arbeit der BREMER ENGEL. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden.

Die BREMER ENGEL hätten somit eine sichere Zukunft, wenn sie längerfristig aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden könnten, vollkommen unabhängig vom Spendenaufkommen.

Wie kann ich eine Zustiftung machen?


Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt und ausschließlich das Wort „Zustiftung“,
ansonsten wird der Betrag als Spende gebucht!


Bei Zustiftungen gelten steuerlich die gleichen Regeln wie bei Spenden.

Wie hoch muss eine Zustiftung sein?


Zustiftungen können, genau wie Spenden, in jeglicher Höhe der Erika Müller Stiftung zufließen.
Auch kleinere Beträge sind willkommen.

STEUERLICHE VORTEILE


Die steuerliche Behandlung von Zustiftungen entspricht der bei Spenden.