Zuwendungen von Geldbeträgen zugunsten der BREMER ENGEL


Bußgelder aus Strafverfahren sind für gemeinnützige Organisationen wichtig. Vor Gericht wird über diese Bewährungsauflagen entschieden. Bitte berücksichtigen Sie dabei die BREMER ENGEL.

Wir sind im Bremer Verzeichnis  der Bußgeldinteressenten „Zuwendung von Geldbeträgen an gemeinnützige Einrichtungen im Strafverfahren“ geführt.

Wir würden uns sehr über Ihre Unterstützung freuen, denn damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag unsere Arbeit zugunsten schwerstkranker Kinder nachhaltig fortzusetzten

Zahlungen von Geldauflagen bitte auf folgendes Konto:

Erika Müller Stiftung
BREMER ENGEL

IBAN: DE9329050101000 800 2222
BIC   : SBREDE22XXX

Für Geldauflagen werden keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an unsere Geschäftsstelle:
Tel: 0421 24366 203
info@bremer-engel.de

Herzlichen Dank für Ihr Interesse!